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Gesundheitskarte | Krankenversichertenkarte


Bitte bringen Sie als gesetzlich versicherter Patient Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK²) - vormals Krankenversichertenkarte - mit, da nur durch das Einlesen in die Praxis-EDV die ordnungsgemäße Abrechnung sichergestellt ist. Im Notfall kann auch eine Behandlung ohne Gesundheitskarte erfolgen, jedoch müssen Sie dann einen Personalausweis zur Legitimierung vorlegen und innerhalb von 10 Werktagen (max. bis 2 Tage vor Quartalsende) die Gesundheitskarte nachreichen. Erfolgt dies nicht, müssen wir Ihnen die Behandlung privat in Rechnung stellen.


Bei Privat Versicherten oder Beihilfeberechtigten bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit. Das Einlesen der Versichertenkarte würde unter Umständen dazu führen, dass wir einer Faktorhöchstgrenze bei Berechnung der Behandlungsleistungen zustimmen. Wir berechnen nach dem tatsächlichen Behandlungsaufwand und auf Grundlage der aktuell gültigen Gesetzeslage (GOZ). Wir haben ein Merkblatt und eine Formularabfrage vorbereitet, wo Sie uns mitteilen können - in welchen Umfang Sie vor einer Behandlung einen Kostenvoranschlag benötigen.

Hierfür können Sie unseren Formularservice unter anamnese.espenhayn.de nutzen. Das Kennwort erhalten Sie telefonisch oder per eMail automatisch mit unserer Neupatienteninformation.

—> PKV-Info (08)

Alternativ können Sie das Formular bei Ihrem Praxisbesuch vor Ort ausfüllen.