Um Ihren (ersten) Besuch in unserer Zahnarztpraxis für Sie so angenehm und problemlos wie möglich zu gestalten, haben wir nachstehend einige Informationen für Sie bereitgestellt.
Einen Termin für den geplanten Erstbesuch haben Sie sicherlich schon per Telefon unter 0371.850359 während unserer Terminvergabezeiten oder Online vereinbart.
Bitte beachten Sie, dass bei Neupatienten der vereinbarte Termin nicht den Behandlungsstart darstellt, sondern vorbereitend Ihre Gesundheitsdaten (siehe nachstehende Auflistung) erfasst und analysiert werden.
Dies betrifft i.d.R. ca. 30 min bis zur zahnärztlichen Behandlung.
Hierdurch kann ein für beide Seiten optimaler Ablauf sicher gestellt und vermeidbare Komplikationen bzw. Neben-/Wechselwirkungen minimiert werden.
Das Team der Zahnarztpraxis bedankt sich für Ihre Mitarbeit.
Bei Ihrem ersten Besuch in unserer Praxis benötigen wir Ihre Entscheidungen zur Datenverarbeitung nach der Datenschutzgrundverordnung.
Hierfür können Sie unseren Formularservice unter anamnese.espenhayn.de nutzen. Das Kennwort erhalten Sie telefonisch oder per eMail automatisch mit unserer Neupatienteninformation.
—> DSGVO-Individualentscheidungen (03)
Alternativ können Sie das Formular bei Ihrem Praxisbesuch vor Ort ausfüllen.
Die vollständige Fassung der Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Internetseite unter https://espenhayn.de/impressum#datenschutz, sowie in gedruckter Form als Patienteninformation in unserer Praxis.
In unserer Praxis ist für den Datenschutz Ihre Zahnärztin - Frau Sylva Espenhayn persönlich verantwortlich und Sie erreichen uns für Ihre Anmerkungen, Rückfragen oder weiteren Informationsbedarf unter::
Zahnarztpraxis - Sylva Espenhayn
Zwickauer Str. 296
D-09116 Chemnitz
Telefon: | 0371.850359 |
eMail: | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Wir erheben, speichern, nutzen, übermitteln oder löschen folgende personenbezogene Daten:
Personenbezogenen Daten von Ihnen werden von uns erhoben, wenn Sie mit uns z.B. per eMail oder Telefon in Kontakt treten und einen Behandlungstermin vereinbaren wollen. Erscheinen Sie zur Behandlung in unserer Praxis, werden von uns Daten zu Ihrem Versicherungsstatus sowie zum Gesundheitszustand und der durchgeführten Therapie erhoben. Dabei handelt es sich um besonders sensible Daten. Des Weiteren werden Daten zur Abrechnung der erbrachten Leistungen verarbeitet.
Folgende persönliche Daten verarbeiten wir:
Angaben zu Kindern erheben wir nur dann, wenn diese durch die Erziehungsberechtigten in unserer Praxis als Patient vorgestellt werden.
Im Falle der Abrechnung Ihrer Behandlung erhält Ihre gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die zuständige Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen nach § 294 ff SGB V die erforderlichen Behandlungsdaten. Sind Sie privat versichert, erhält Ihre Private Krankenversicherung (PKV) nur dann Daten, wenn Sie uns ausdrücklich dazu auffordern, Ihre Daten an Ihre PKV zu übermitteln.
Den in der Einwilligungserklärung nicht widersprochenen vor,- mit- oder weiterbehandelnde Ärzten / Heilberuflern und Laboren stellen wir in Ihrem Auftrag die notwendigen Daten für die Auftragserfüllung / Behandlung zur Verfügung.
Des Weiteren sind aufgrund gesetzlicher Pflichten wir als Zahnarztpraxis verpflichtet - notwendige Daten,:
Wollen Sie per eMail oder über unser Kontaktformular einen Behandlungstermin vereinbaren oder eine Frage an uns richten, werden die von Ihnen mitgeteilten Daten (Ihre eMail-Adresse, ggf. Ihr Name und Ihre Telefonnummer) von uns gespeichert, um Ihnen einen Behandlungstermin zuweisen oder die Anfrage beantworten zu können. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen (Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO).
Um Sie im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung bzw. eines privatzahnärztlichen Behandlungsverhältnisses zu behandeln und diese Leistungen gegenüber der Kassenzahnärztlichen Vereinigung bzw. Ihnen als Privatpatienten abrechnen zu können, müssen wir Ihre persönlichen Daten und Gesundheitsdaten verarbeiten. Rechtsgrundlage dieser Datenverarbeitung ist damit die Verarbeitung von Daten für den Zweck der Erfüllung praxiseigener Behandlungsverträge bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen für diese Behandlungsverträge (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), die Wahrnehmung gesetzlicher Dokumentationsverpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) und im Rahmen der Forderungsdurchsetzung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Ihre im Zusammenhang mit dem Behandlungsverhältnis verarbeiteten Daten speichern wir gemäß der gesetzlichen Vorgaben aus dem Patientenrechtegesetz (BGB) und der Berufsordnung sowie der Abgabenordnung (Steuer) für mindestens 10 Jahre. Das Erhalten von Beweismitteln für rechtliche Auseinandersetzungen im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften kann aufgrund der zivilrechtlichen Verjährungsfristen von bis zu 30 Jahren, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre beträgt, eine über 10 Jahre hinausgehende Aufbewahrung nach sich ziehen.
Sie haben gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:
Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung an die für uns zuständige Datenschutzaufsicht zu wenden:
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Die Beantwortung des Anamnesebogens mit unseren Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand sind für die zahnärztliche Behandlung sehr wichtig. Bitte füllen Sie diesen gewissenhaft aus und teilen uns Änderungen vor jeder Behandlung mit.
Hierfür können Sie unseren Formularservice unter anamnese.espenhayn.de nutzen. Das Kennwort erhalten Sie telefonisch oder per eMail automatisch mit unserer Neupatienteninformation.
—> Anamnese - Gesundheitsfragen (04)
Alternativ können Sie das Formular bei Ihrem Praxisbesuch vor Ort ausfüllen.
Bitte bringen Sie als gesetzlich versicherter Patient Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK²) - vormals Krankenversichertenkarte - mit, da nur durch das Einlesen in die Praxis-EDV die ordnungsgemäße Abrechnung sichergestellt ist. Im Notfall kann auch eine Behandlung ohne Gesundheitskarte erfolgen, jedoch müssen Sie dann einen Personalausweis zur Legitimierung vorlegen und innerhalb von 3 Werktagen (max. bis 2 Tage vor Quartalsende) die Gesundheitskarte nachreichen. Erfolgt dies nicht, müssen wir Ihnen die Behandlung privat in Rechnung stellen.
Bei Privat Versicherten oder Beihilfeberechtigten bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit. Das Einlesen der Versichertenkarte würde unter Umständen dazu führen, dass wir einer Faktorhöchstgrenze bei Berechnung der Behandlungsleistungen zustimmen. Wir berechnen nach dem tatsächlichen Behandlungsaufwand und auf Grundlage der aktuell gültigen Gesetzeslage (GOZ). Wir haben ein Merkblatt und eine Formularabfrage vorbereitet, wo Sie uns mitteilen können - in welchen Umfang Sie vor einer Behandlung einen Kostenvoranschlag benötigen.
Hierfür können Sie unseren Formularservice unter anamnese.espenhayn.de nutzen. Das Kennwort erhalten Sie telefonisch oder per eMail automatisch mit unserer Neupatienteninformation.
—> PKV-Info (08)
Alternativ können Sie das Formular bei Ihrem Praxisbesuch vor Ort ausfüllen.
Sofern Sie aktuelle Röntgenaufnahmen (nicht älter als 2 Jahre) oder einen Röntgenpaß besitzen, bringen Sie dies bitte mit.
Bitte bringen Sie Ihr vorhandenes Bonusheft mit.
Für Kinder und Jugendliche werden die zahnärztlichen Behandlungen (Vorsorgeuntersucherungen) im "Zahnärztlichen Vorsorgepaß" protokolliert.
Falls Sie regelmäßig Medikamente einnehmen müssen, bringen Sie bitte eine vollständige und aktuelle Auflistung inklusive Einnahmevorschriften mit.
Sofern vorhanden, bringen Sie bitte Ihren Allergiepaß mit.
Falls Sie keinen besitzen und an einer Allergie / Unverträglichkeit leider, bringen Sie bitte eine detaillierte Auflistung mit.
Sofern eine Implantat-Aufbauversorgung erwünscht ist, benötigen wir den Implantatpaß.
Diesen erhält der Patient vom Implantologen und ist für eine ordnungsgemäße Versorgung zwingend notwendig, da es eine Vielzahl von Implantatherstellern gibt.
Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen benötigen wir eine Erklärung zum Sorgerecht. Nur so kann sichergestellt werden, das die Behandlung stets im Sinne der Sorgeberechtigten (z.B. beider Eltern erfolgt).
Formular —> Sorgerechtserklärung (10)
Können die Sorgeberechtigten die Begleitung zum Behandlungstermin nicht selbst wahrnehmen, benötigen wir eine Vollmacht für eine volljährige Begleitperson.
Formular —> Vollmacht zur Begleitung Minderjähriger durch Dritte (11)
Hierfür können Sie unseren Formularservice unter anamnese.espenhayn.de nutzen. Das Kennwort erhalten Sie telefonisch oder per eMail automatisch mit unserer Neupatienteninformation.
Alternativ können Sie das Formular bei Ihrem Praxisbesuch vor Ort ausfüllen.
Weitere Formulare hinsichtlich der Entbindung von der Schweigepflicht finden Sie ebenfalls in unserem Formularservice unter anamnese.espenhayn.de
Bitte beachten Sie, dass wir ohne Entbindung der Schweigepflicht z.B. keine Auskünfte selbst an Ehepartner erteilen dürfen.
Gleiches betrifft die Vor- , Mit- und Weiterbehandler (z.B. andere Zahnärzte / Therapeuten), wo wir gern für Sie die Übermittlung von behandlungsrelevanten Informationen übernehmen. Liegt unserer Praxis eine diesbezügliche Entbindung nicht vor, müssen Sie selbst für den Transfer der Daten Sorge tragen.